Neue Überwachungs- und Zertifizierungspflicht: Erstes Übereinstimmungszertifikat für Nagelplattenbinder erteilt
09.02.2004Bad Honnef. Der Scan-Haus GmbH/ Kossow & Levermann GmbH (Mecklenburg-Vorpommern) ist als bundesweit erstem Hersteller das neu vorgeschriebene Übereinstimmungszertifikat für Nagelplattenbinder erteilt worden. Das teilt die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser (BMF) in Bad Honnef mit.
Alle Hersteller von Tragwerken mit Nagelplattenverbindungen sind jetzt zu einer halbjährlichen Überwachung verpflichtet. \"Wer Nagelplattenbinder verwendet, sollte darauf achten, dass der Hersteller ein Übereinstimmungszertifikat vorlegen kann\", rät der Leiter der Zertifizierungs- und Überwachungsstelle, Dipl.-Ing. Ralf Stoodt.
Tragwerke mit Nagelplattenverbindungen sind in die Bauregelliste A Teil 1, Ausgabe 2003/1, unter der laufenden Nr. 3.3.1.2 aufgenommen worden. Grundlage sind die Anforderungen der DIN 1052. Die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser ist als Zertifizierungs- und Überwachungsstelle bauaufsichtlich anerkannt. Allen Unternehmen, die sowohl Nagelplattenbinder als auch Holztafelelemente herstellen, bietet die BMF an, die Überwachung beider Produkte gemeinsam durchzuführen.
Bei der Herstellung von Verbindungen mit Nagelplatten müssen die verwendeten Hölzer trocken sein, die Holzfeuchte darf höchstens 20 Prozent betragen. Im Bereich der Nagelplatten dürfen die Hölzer keine Baumkanten haben und müssen gleich dick sein. Erlaubt ist nur ein Unterschied von einem Millimeter. An den Knotenpunkten wird eine Nagelplatte auf jeder Seite eingepresst. Dafür sollen die Platten gleich groß und symmetrisch angeordnet sein. Die Nägel müssen auf ihrer gesamten Länge im Holz sitzen, zwischen Platte und Holz darf kein Hohlraum entstehen. Dazu dürfen nur geeignete Pressen benutzt werden.
Sowohl eine werkseigene Produktionskontrolle als auch die Fremdüberwachung durch eine anerkannte Stelle wie die BMF sind ab sofort Pflicht. Die Eigenüberwachung erfolgt stichprobenartig für jeden Auftrag. Die Überwachungsstelle überprüft zwei Mal im Jahr stichprobenartig die Inhalte der Eigenüberwachung und führt insbesondere Messungen der Holzfeuchte und Prüfungen der Nagelplatten auf Typ und Größe durch. Kontrolliert werden auch die verwendeten Pressen, Fixiervorrichtungen und Hebezeuge sowie die sachgemäße Lagerung aller Bauteile. Darüber hinaus überzeugt sich der Überwacher vom Kenntnisstand der Mitarbeiter.
Nagelplatten dienen zur Herstellung von Tragwerken aus Holz. Sie dürfen nur bei Bauteilen angewendet werden, die vorwiegend ruhend belastet sind. Nagelplattenbinder kommen vor allem da zum Einsatz, wo große Dachkonstruktionen ohne Stützen benötigt werden, also zum Beispiel in Industriehallen, Lagerhallen und Supermärkten. Auch für Dachkonstruktionen von Ein- und Zweifamilienhäusern und zur Aufstockung von Wohnhäusern werden Nagelplattenbinder verwendet. Wegen ihrer exakten Maßhaltigkeit und Wiederverwendbarkeit werden sie im Schalungs- und Rüstungsbau der Bauwirtschaft ebenfalls geschätzt.
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53604 Bad Honnef
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