DEUTSCHE GÜTEGEMEINSCHAFT MÖBEL E.V. (DGM)
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Neuauflage der RAL-GZ 430: DGM erhöht Qualitätsanforderungen an Möbel
19.01.2016
Fürth. Zum wiederholten Mal hat die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) jetzt ihre Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 aktualisiert. „Mit der Neuauflage setzt die DGM auch in 2016 ihren konsequenten Weg fort, Verbrauchern höchste Möbelqualität zu garantieren und Möbel mit dem RAL-Gütezeichen ,Goldenes M‘ zu kennzeichnen“, sagt DGM-Geschäftsführer Jochen Winning. Bereits seit 1963 macht es sich die Gütegemeinschaft zur Aufgabe, den Verbraucher beim Möbelkauf an die Hand zu nehmen und ihn auf nachweislich hochwertige Produkte hinzuweisen. Die inzwischen mehr als 115 DGM-Mitgliedsunternehmen – Möbelhersteller und Zulieferbetriebe aus dem In- und Ausland – verpflichten sich zur Einhaltung der RAL-GZ 430 und müssen diese in unabhängigen Prüfinstituten regelmäßig nachweisen.
Neue Entwicklungen in der Gesetzgebung, Technik und Normung von Möbeln, gerade aber auch steigende Verbrauchererwartungen an das Konsum- und Kulturgut Möbel machen eine regelmäßige Anpassung der RAL-GZ 430 notwendig. „Die bewährten allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen bleiben dabei erhalten, werden aber in Teilbereichen erweitert und ergänzt“, erklärt Winning. Allgemein beziehen sich die Anforderungen der DGM im Qualitätssystem des RAL nicht nur auf Langlebigkeit und einwandfreie Funktion von Möbeln, sondern schließen auch die Sicherheit des Verbrauchers, seine Gesundheit und die Umweltverträglichkeit der Produktion mit ein.
Wie schon bei der letzten Aktualisierung in 2013 standen daher die Themen Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit von Möbeln auch dieses Mal besonders im Fokus der DGM. Die Neuauflage enthält einen umfangreichen Anforderungskatalog mit den Aspekten Materialeinsatz, Energie- und Ökobilanz, Gesundheitsschutz sowie sozialverantwortliche Unternehmenskultur. Im Bereich Wohngesundheit wurden unter anderem die Anforderungen für an Möbeln verarbeitetes Leder nochmals verschärft und weitere Stoffgruppen, wie beispielsweise PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), neu in den Katalog der nachzuweisenden Inhaltsstoffe aufgenommen.
„Mit der Neuauflage unserer Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 wird die DGM somit gerade auch dem individuellen Verbraucherbewusstsein gerecht, das von einer zunehmenden Sensibilisierung für Umwelt- und Gesundheitsthemen gekennzeichnet ist“, sagt Winning. Darüber hinaus wolle sich die DGM auch selbst noch stärker für ein erhöhtes Umweltbewusstsein in der Gesellschaft einsetzen, schließt der Geschäftsführer. DGM/FT
Alle Grafiken: DGM
Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de
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