Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM)
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DGM bietet Kunden Verlässlichkeit durch eindeutige Möbeldefinition
Boxspringbetten erkennen und komfortabel schlafen
22.09.2016
Fürth. Das Boxspringbett ist und bleibt ein Bestseller. Endverbraucher schätzen gleichermaßen dessen Liege- und Schlafkomfort sowie sein hochwertiges Design. Es erinnert sie an Aufenthalte in Hotels, die von Profis eingerichtet wurden – häufig sind Hotelzimmer daher auch Vorbild für das private Wohnen. „Ein weiterer Vorteil von Boxspringbetten ist ihre Höhe. Sie macht das Zubettgehen und das Aufstehen für alle Altersgruppen besonders komfortabel“, weiß Jochen Winning, Geschäftsführer der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM). Er empfiehlt Endverbrauchern, die auf der Suche nach einem Boxspringbett sind, auf das „Goldene M“ zu achten. „Das RAL-Gütezeichen garantiert dem Kunden ein qualitätsgeprüftes Schlafmöbel, das seinem individuellen Anspruch an ein hochwertiges Boxspringbett auch wirklich gerecht wird.“
Die mehr als 70 in der DGM organisierten Möbelhersteller haben sich freiwillig dazu verpflichtet, streng definierte Qualitätskriterien bei all ihren Produkten einzuhalten – so auch all jene Mitgliedsunternehmen, die Boxspringbetten herstellen. Nur wenn sie das an die DGM-Mitgliedschaft geknüpfte Qualitätsversprechen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 einhalten und die Sicherheit, Haltbarkeit, Materialgüte, Langlebigkeit und Gesundheitsverträglichkeit ihrer Möbel regelmäßig in unabhängigen Prüfinstituten nachweisen, erhalten sie das „Goldene M“. Bereits seit 1963 gewährleistet die Gütegemeinschaft damit höchste Möbelqualität in Deutschland. „Um die Verlässlichkeit unseres Qualitätsversprechens an den Endverbraucher gerade auch in Bezug auf Boxspringbetten zu untermauern, geben wir ihm und auch dem Möbelhersteller darüber hinaus eine exakte Definition des komfortablen Schlafmöbels an die Hand“, betont Winning. Eine solche, auf Möbelqualität ausgelegte Definition sei insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass der Begriff „Boxspringbett“ nicht allgemeingültig und eindeutig geklärt ist und einzelne Möbelhersteller, die kein DGM-Mitglied sind, ihn gerne unterschiedlich auslegen.
Gemäß der DGM-Definition ist „Boxspring“ ein Bettsystem aus mindestens zwei aufeinander liegenden federnden Teilen – der Box und der Matratze. Die untere Box besteht aus einem Grundrahmen, in den beziehungsweise auf dem ein Federkern fest oder formschlüssig eingearbeitet ist. Die Box kann Verstellmöglichkeiten beinhalten, die auch motorisch angetrieben sein können. Die Box und/oder die Boxspring-Matratze sollten möglichst eine Schutzeinrichtung gegen das Verrutschen untereinander haben. Ein Boxspring-Bett kann mit Füßen, einer Auflage (Topper) sowie Kopf- und Fußteilen ergänzt oder kombiniert werden.
Augen auf beim Bettenkauf: Probeliegen ist Pflicht
Wer im Möbelhaus auf die Suche nach einem geeigneten Boxspringbett geht, sollte neben dem „Goldenen M“ auch auf den individuell wahrgenommenen Komfort des Möbelstücks achten. Dafür ist ein ausgiebiges Probeliegen Pflicht. Gerne darf der Endverbraucher auch mehrmals aktiv die Position wechseln und mit allen Sinnen auf etwaige Störempfindungen wie Geräusche und Gerüche, eine zu geringe Bettgröße oder einen zu harten oder zu weichen Federkern achten. „Nur wer sich Nacht für Nacht in seinem Bett wohlfühlt, regeneriert seinen Körper durch einen erholsamen Schlaf und legt damit den Grundstein für ein gesundes Leben – immerhin verbringen wir rund ein Drittel unserer Lebenszeit mit Schlafen“, schließt der DGM-Geschäftsführer. DGM/FT
Bild: Boxspringbetten sind ein Bestseller. Der Endverbraucher sollte schon beim Möbelkauf genau auf Qualität und Liegekomfort achten. Foto: DGM/huelsta
Weitere Informationen gibt es unter
www.dgm-moebel.de.
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