Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM)
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Worauf es bei Möbeln für Babys und Kleinkinder ankommt
13.03.2017 Fürth. Die Vorfreude werdender Eltern auf ihren Nachwuchs ist groß. Gleichzeitig stehen sie vor der Herausforderung, ein sicheres Umfeld für den Säugling zu schaffen. Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) mit Sitz im fränkischen Fürth gibt Tipps, worauf es bei Möbeln für Babys und Kleinkinder ankommt.
Sicherer Stand ist oberste Prämisse – wenn nötig mit Wandbefestigung
Möbel im Kinderzimmer müssen vor allem eins sein: sicher. Hierzu zählt, dass sie stabil stehen und nicht umkippen oder umgeworfen werden können. Viele Eltern befestigen Kinderzimmermöbel an der Wand, um die Standfestigkeit zu erhöhen. DGM-Geschäftsführer Jochen Winning weist darauf hin, dass qualitätsgeprüfte Möbel bei sachgerechter Nutzung auch ohne zusätzliche Wandbefestigung sicher stehen – sie sind mit dem RAL-Gütezeichen „Goldenes M“ versehen. „Wenn es das Sicherheitsempfinden der Eltern erhöht, kann eine zusätzliche Wandbefestigung dennoch ratsam sein. Ist sie vom Möbelhersteller explizit empfohlen, so sollte er den Endverbraucher in seiner Montage- und Gebrauchsanleitung genau instruieren. Das zeichnet einen qualitätsgeprüften Möbelhersteller und dessen Produkte aus“, so Winning, der zudem empfiehlt, regelmäßig die Schrauben an Kinderzimmermöbeln zu überprüfen und bei Bedarf nachzuziehen.
Zur einfachen Darstellung der sicherheitsrelevanten Umsetzung von Wandbefestigungen hat die DGM eine Reihe von Piktogrammen entwickelt, die sie auf ihrer Internetseite
www.dgm-moebel.de/sicherheitshinweise.html
erklärt.
Zu den weiteren Qualitätsmerkmalen eines gütegesicherten Kindermöbels gehört, dass nichts splittert, bricht oder sich verbiegt. Sie emittieren keine schädlichen Stoffe und sind daher beim direkten Kontakt eines Babys oder Kleinkindes vollkommen unbedenklich. Die Ecken der Möbel müssen abgerundet sein. „Eltern sollten alle Möbel darüber hinaus auf ablösbare Kleinteile untersuchen, die ihr Kind verschlucken könnte sowie auf spitze, herausragende Gegenstände, an denen es sich verletzen könnte“, empfiehlt Winning.
Rückenfreundlichkeit und weitere Anforderungen an Wickelkommode & Co.
Die Grundausstattung an Möbeln für Babys und Kleinkinder sind die Wickelkommode, das Gitterbett und der Hochstuhl. Die Wickelkommode sollte möglichst hohe Seitenränder haben. Sie schützen das Kind vor dem Herunterfallen. Die Höhe des Möbelstücks sollte je nach Größe der Eltern zwischen 85 und 92 Zentimetern liegen, damit sie das Wickeln in einer rückenfreundlichen Haltung durchführen können.
Rückenfreundlichkeit, allerdings für das Kind, ist auch eine der wichtigsten Anforderungen an das Gitterbett beziehungsweise die Matratze. Sie sollte sich der Wirbelsäule anpassen und daher im Oberflächenbereich mittelweich sein. Besonders hygienisch sind abnehmbare und maschinenwaschbare Matratzenbezüge. Das Bett selbst darf keine überstehenden Teile oder Ritzen – zum Beispiel zwischen Rahmen und Matratze – haben, an denen sich Bänder oder Kordeln verfangen können. Die Gitterstäbe sollten mindestens 4,5 Zentimeter und höchstens 6,5 Zentimeter Abstand voneinander haben, damit sich das Kind weder einklemmen noch durch sie hindurchrutschen kann.
„Wenn das Kind etwas größer ist, sollte es das Bett selbstständig verlassen können. Hierfür ist ein verschließbarer Durchschlupf mit mindestens 20 Zentimeter Breite ratsam“, so der DGM-Geschäftsführer. Praktisch sind Kinderbetten, die sich leicht umbauen lassen, wenn das Kind größer wird.
Sobald das Baby selbstständig seinen Kopf halten und sitzen kann, wird auch der Hochstuhl zum immer öfter genutzten Möbelstück für den Nachwuchs. Hierbei ist die Körpergröße entscheidend: Die Rückenlehne sollte den Rücken stützen und eine Fußstütze zum Halt beitragen. „Eltern sollten regelmäßig prüfen, ob ihr Kind noch gut sitzen kann, da ein zu kleiner Stuhl einengen und leichter umkippen kann. Generell sollten Kinder in einem Hochstuhl nicht unbeaufsichtigt bleiben“, schließt Winning. DGM/FT
Ãœber die DGM:
Seit 1963 verpflichten sich Möbelhersteller und Zulieferbetriebe freiwillig zur Einhaltung der insgesamt hohen DGM-Qualitätsstandards. Die Anforderungen leiten sich aus den Güte- und Prüfbestimmungen des „Goldenen M“, RAL-GZ 430, ab. Diese garantieren dem Nutzer von zertifizierten Möbeln deren Langlebigkeit und einwandfreie Funktion, sowie Sicherheit, Gesundheit und Umweltverträglichkeit. All diese Faktoren werden in unabhängigen Laboren geprüft und sichergestellt. Inzwischen umfasst die DGM mehr als 115 Mitglieder aus dem In- und Ausland.
Bild: Möbel für Babys und Kleinkinder müssen besonders sicher sein. Foto: DGM/Paidi
Weitere Informationen gibt es unter
www.dgm-moebel.de
HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland
Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
info@holzindustrie.de
www.holzindustrie.de
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