Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM)
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„Nachhaltig zu handeln bedeutet, die Zukunft in den Blick zu nehmen“
Gütesiegel helfen, nachhaltige Möbel zu erkennen
21.06.2018
Fürth. Immer mehr Menschen möchten in verschiedenen Lebensbereichen nachhaltig handeln: Der Eine wählt für den Weg zur Arbeit das Fahrrad statt das Auto. Ein Anderer kauft vorrangig regionale Lebensmittel. Und ein Weiterer stattet sein Zuhause ausschließlich mit Energiespartechnik aus. „Nachhaltig zu handeln bedeutet, die Zukunft in den Blick zu nehmen, die Umwelt zu schonen und nachfolgenden Generationen eine gesunde Erde zu hinterlassen. Hierzu gehört auch das bewusste Einrichten der eigenen vier Wände mit nachhaltigen Möbeln“, sagt Jochen Winning, Geschäftsführer der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM).
Wer beim Möbelkauf nachhaltig handeln will, sollte sich für ein Möbelstück entscheiden, das von Kopf bis Fuß qualitätsgeprüft ist. Denn es muss über eine Dauer von vielen Jahren einwandfrei und sicher funktionieren. Seine Bestandteile und Inhaltsstoffe dürfen weder die Gesundheit des Benutzers gefährden, noch der Umwelt schaden – und das sowohl während der Rohstoffgewinnung und Möbelproduktion als auch in der Nutzungszeit des Möbelstücks. „Die Einhaltung all dieser Qualitätsanforderungen kann der Endverbraucher beim Möbelkauf alleine nicht feststellen. Er muss sich auf vertrauenswürdige Ratgeber wie Gütesiegel verlassen können“, so Winning.
Das RAL-Gütezeichen „Goldenes M“
Das „Goldene M“ ist das einzige in Deutschland offiziell anerkannte Gütezeichen für komplette Möbel. Es wird an Küchen- und Badmöbel, Wohn- und Schlafzimmermöbel, Polstermöbel, Kinder- und Jugendmöbel sowie Matratzen und Objektmöbel vergeben. Jedes Möbelstück, das dieses Qualitätssiegel trägt, muss die Güte- und Prüfbestimmungen RAL GZ 430 einhalten, um den Weg vom Hersteller in den Handel erfolgreich zu meistern. Alle Sicherheits- und Grenzwertvorgaben werden regelmäßig in unabhängigen Laboren überprüft.
Der Blaue Engel
Deutschlandweit noch bekannter, aber im Möbelbereich nicht so aussagekräftig ist das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Es kennzeichnet umweltverträgliche, gebrauchstaugliche und gesundheitsschonende Produkte. Die Anforderungen entsprechen dabei denen des „Goldenen M“, allerdings wird deren Einhaltung nicht regelmäßig überprüft. Zudem wird der „Blaue Engel“ nur für Produkte aus Holzwerkstoffen vergeben, das RAL-Gütezeichen für alle Möbelarten.
Das GS-Zeichen
Das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ wird von zugelassenen Prüfstellen, wie etwa dem TÜV, an Hersteller verschiedener Möbel vergeben. Hierzu gehören Kindermöbel, Bürostühle, Klapp- und Etagenbetten, Kücheneinrichtungen und Gartenmöbel. In jährlichen Überwachungen müssen ihre Hersteller die Einhaltung der Vorgaben aus dem Produktsicherheitsgesetz nachweisen. Hierzu gehören mechanische, elektrische und allgemeine Sicherheitsprüfungen. Eine Schadstoffprüfung findet nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestanforderungen statt.
DGM-Emissionslabel und DGM-Klimalabel
Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel vergibt über das „Goldene M“ hinaus auch das Emissionslabel und das Klimalabel. Das DGM-Emissionslabel zeigt dem Endverbraucher, dass Schadstoffemissionen nicht nur gemessen, sondern auch jedem Verbraucher transparent und verständlich in verschiedenen Stufen dargestellt werden. Möbel auf Stufe „A“ emittieren am wenigsten. Wer sich dem Klimapakt für die Möbelindustrie anschließt, darf exklusiv mit dem DGM-Klimalabel werben. Ziel des Klimapaktes ist die Reduktion von CO2-Emissionen. Unternehmen, die ihre unvermeidbaren Emissionen durch den Erwerb hochwertiger Klimaschutzzertifikate vollständig kompensieren, erhalten das Label „Klimaneutraler Möbelhersteller“. „Diese Label geben dem Endverbraucher weitere Auskunft über die Nachhaltigkeit eines Möbelstücks und stehen gemeinsam mit dem ‚Goldenen M‘ an der Spitze der Nachhaltigkeitsbewegung der deutschen Möbelindustrie“, schließt Winning. DGM/FT
Bild 1: Gütesiegel geben Aufschluss über die Nachhaltigkeit von Möbeln. Foto: DGM
Bild 2: Das „Goldene M“. Grafik: DGM
Bild 3: Das Emissionslabel. Grafik: DGM
Bild 4: Das Label „Klimaneutraler Möbelhersteller“. Grafik: DGM
Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de
Wer beim Möbelkauf nachhaltig handeln will, sollte sich für ein Möbelstück entscheiden, das von Kopf bis Fuß qualitätsgeprüft ist. Denn es muss über eine Dauer von vielen Jahren einwandfrei und sicher funktionieren. Seine Bestandteile und Inhaltsstoffe dürfen weder die Gesundheit des Benutzers gefährden, noch der Umwelt schaden – und das sowohl während der Rohstoffgewinnung und Möbelproduktion als auch in der Nutzungszeit des Möbelstücks. „Die Einhaltung all dieser Qualitätsanforderungen kann der Endverbraucher beim Möbelkauf alleine nicht feststellen. Er muss sich auf vertrauenswürdige Ratgeber wie Gütesiegel verlassen können“, so Winning.
Das RAL-Gütezeichen „Goldenes M“
Das „Goldene M“ ist das einzige in Deutschland offiziell anerkannte Gütezeichen für komplette Möbel. Es wird an Küchen- und Badmöbel, Wohn- und Schlafzimmermöbel, Polstermöbel, Kinder- und Jugendmöbel sowie Matratzen und Objektmöbel vergeben. Jedes Möbelstück, das dieses Qualitätssiegel trägt, muss die Güte- und Prüfbestimmungen RAL GZ 430 einhalten, um den Weg vom Hersteller in den Handel erfolgreich zu meistern. Alle Sicherheits- und Grenzwertvorgaben werden regelmäßig in unabhängigen Laboren überprüft.
Der Blaue Engel
Deutschlandweit noch bekannter, aber im Möbelbereich nicht so aussagekräftig ist das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Es kennzeichnet umweltverträgliche, gebrauchstaugliche und gesundheitsschonende Produkte. Die Anforderungen entsprechen dabei denen des „Goldenen M“, allerdings wird deren Einhaltung nicht regelmäßig überprüft. Zudem wird der „Blaue Engel“ nur für Produkte aus Holzwerkstoffen vergeben, das RAL-Gütezeichen für alle Möbelarten.
Das GS-Zeichen
Das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ wird von zugelassenen Prüfstellen, wie etwa dem TÜV, an Hersteller verschiedener Möbel vergeben. Hierzu gehören Kindermöbel, Bürostühle, Klapp- und Etagenbetten, Kücheneinrichtungen und Gartenmöbel. In jährlichen Überwachungen müssen ihre Hersteller die Einhaltung der Vorgaben aus dem Produktsicherheitsgesetz nachweisen. Hierzu gehören mechanische, elektrische und allgemeine Sicherheitsprüfungen. Eine Schadstoffprüfung findet nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestanforderungen statt.
DGM-Emissionslabel und DGM-Klimalabel
Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel vergibt über das „Goldene M“ hinaus auch das Emissionslabel und das Klimalabel. Das DGM-Emissionslabel zeigt dem Endverbraucher, dass Schadstoffemissionen nicht nur gemessen, sondern auch jedem Verbraucher transparent und verständlich in verschiedenen Stufen dargestellt werden. Möbel auf Stufe „A“ emittieren am wenigsten. Wer sich dem Klimapakt für die Möbelindustrie anschließt, darf exklusiv mit dem DGM-Klimalabel werben. Ziel des Klimapaktes ist die Reduktion von CO2-Emissionen. Unternehmen, die ihre unvermeidbaren Emissionen durch den Erwerb hochwertiger Klimaschutzzertifikate vollständig kompensieren, erhalten das Label „Klimaneutraler Möbelhersteller“. „Diese Label geben dem Endverbraucher weitere Auskunft über die Nachhaltigkeit eines Möbelstücks und stehen gemeinsam mit dem ‚Goldenen M‘ an der Spitze der Nachhaltigkeitsbewegung der deutschen Möbelindustrie“, schließt Winning. DGM/FT
Bild 1: Gütesiegel geben Aufschluss über die Nachhaltigkeit von Möbeln. Foto: DGM
Bild 2: Das „Goldene M“. Grafik: DGM
Bild 3: Das Emissionslabel. Grafik: DGM
Bild 4: Das Label „Klimaneutraler Möbelhersteller“. Grafik: DGM
Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de
HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland
Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
info@holzindustrie.de
www.holzindustrie.de
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