Möbelbranche leidet unter Shut-down
Weitere Öffnungen im Möbelhandel sind notwendig
28.04.2020Bad Honnef/Köln. Möbelindustrie und Möbelhandel leiden derzeit gemeinsam unter den aktuellen Corona-Beschränkungen. Während 85 Prozent der Industrieunternehmen mangels Aufträgen Kurzarbeit beantragt haben, sind die allermeisten Einrichtungshäuser nach wie vor geschlossen. Ausnahmeregelungen gibt es nur für kleinere Häuser bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche bzw. bei einer auf 800 Quadratmeter verkleinerten Verkaufsfläche und nur in Nordrhein-Westfalen auch für die Großfläche.
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Im Vorfeld der für diese Woche anstehenden Beratungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern fordern die Wirtschafts-stufenverbände Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM), der Handelsverband Möbel und Küchen (BVDM) sowie der Mittelstandsverbund (ZGV) weitere abgesicherte Lockerungen zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Aktivitäten. In einer gemeinsamen Erklärung verweisen die Organisationen auf die bisherigen positiven Erfahrungen insbesondere in NRW.
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Festzustellen ist, dass die Öffnung der Geschäfte in NRW zu keinerlei Komplikationen geführt hat und sämtliche Schutzmaßnahmen für Personal und Kunden im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vom Handel vorbildlich umgesetzt worden sind. Die Kundenfrequenz in den Geschäften hält sich gerade auf der Großfläche in einem sehr angemessenen Rahmen. Während die Corona-Schutzverordnungen der Länder einen Kunden pro 10 oder 20 Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt, melden viele große Einrichtungshäuser tatsächlich gemessene Werte von über 100 Quadratmetern pro Kunde. Die Kunden halten sich an die Vorgaben des Hygieneschutzes, achten auf ausreichend Abstand untereinander und nehmen die Hinweise und Vorgaben des Personals bereitwillig auf.
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Mit Blick auf die weitere Diskussion sprechen sich BVDM, VDM und ZGV für flächenunabhängige Öffnungskonzepte aus. Eine solche Auffassung wird auch von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gestützt, der die Einstufung der 800 Quadratmetergrenze als verfassungswidrig ansieht. Sichere Öffnungs-konzepte orientieren sich nicht an der Größe des Einrichtungshauses, sondern an der Schlüssigkeit und Konsequenz der ergriffenen Maßnahmen. Die Kontrollen der Ordnungsämter in NRW haben in der vergangenen Woche die Praxistauglichkeit der Schutz- und Hygienemaßnahmen unter Beweis gestellt, womit eine gute Vorlage für die anderen Bundesländer existiert.
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