Deutsche Möbelindustrie zeigt sich erleichtert ĂŒber Verschiebung und Verschlankung der EU-Entwaldungsverordnung
17.12.2025
BAD HONNEF/HERFORD. Nach den erfolgreichen Trilogverhandlungen hat das EU-Parlament heute der Verschiebung und Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) final zugestimmt. âUnsere Unternehmen gewinnen Zeit und werden von unnötiger BĂŒrokratie entlastet â ein wichtiger Schritt fĂŒr mehr Praxistauglichkeit und Planungssicherheitâ, kommentiert Jan Kurth, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der VerbĂ€nde der Deutschen Möbelindustrie, die Entscheidung. âDamit wurde den Forderungen der gesamten Wertschöpfungskette Holz und Möbel entsprochen und der dringend notwendige BĂŒrokratieabbau endlich einmal in die Tat umgesetzt.â
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Die Unternehmen erhalten nun ein zusĂ€tzliches Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorgaben zur Verhinderung von Entwaldung umzusetzen. GroĂe Marktteilnehmer und HĂ€ndler mĂŒssen die Verpflichtungen der Verordnung erst ab dem 30. Dezember 2026 erfĂŒllen, Kleinst- und Kleinunternehmen aus Niedrig-Risiko-LĂ€ndern, deren Produkte zuvor nicht unter die EU-Holzhandelsverordnung gefallen sind, ab dem 30. Juni 2027. âDiese FristverlĂ€ngerung gibt allen Beteiligten die nötige Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereitenâ, so Kurth.
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Als besonders erfreulich wertet er, dass die Pflicht zur Abgabe einer SorgfaltserklĂ€rung kĂŒnftig ausschlieĂlich bei denjenigen Unternehmen liegt, die relevante Rohstoffe oder Produkte als erste auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Ebenso entfĂ€llt die Weitergabe der Referenznummern an nachgelagerte Wirtschaftsakteure ab dem zweiten Marktteilnehmer. Nachgelagerte Marktteilnehmer und HĂ€ndler werden damit deutlich entlastet. âDie heutige Entscheidung bedeutet eine spĂŒrbare Vereinfachung und eine groĂe Entlastung fĂŒr die Möbelindustrieâ, fasst Kurth zusammen.
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